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ÖJZ

Österreichische Jurist:innenzeitung

Nur das Wichtigste – Ihr Filter in Zeiten der Informationsflut

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  • kompakte Judikaturwiedergabe – die wesentlichen Entscheidungen aller nationalen Höchstgerichte und des EGMR
  • der beste Überblick –  Beiträge aus allen Rechtsbereichen
  • höchste Aktualität

Rechtsgebiete

  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht

Erscheinungsweise

16 Hefte. Erscheint 2024 im 79. Jahrgang.

Bezugspreis

Jahresabonnement 2024: EUR 562,– inkl. Versand (in Österreich)
Kennenlern-Abonnement 2024: 3 Hefte EUR 15,– inkl. Versand (in Österreich)

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Zielgruppen

Rechtsanwälte, Notare, Richter, Wirtschaftstreuhänder, Juristen, Rechtsabteilungen in Unternehmen, Banken, Versicherungen, Verwaltungsbehörden, Lehre und Forschung, Interessenvertretungen, Ministerien, Kammern, Verbände

Erscheinungsweise

Jährlich 16 Hefte

Anzeigenformate und Preise

Format Preis SW Preis 4c
1/1 Seite 190x272 mm EUR 1.750,–  
1/2 Seite quer 155x123 mm, hoch 75x247 mm EUR 950,–  
1/4 Seite quer 155x60 mm, hoch 75x120 mm EUR 500,–  
Sonderplatzierung/Sonderformat    
1/1 Seite 210x297 mm, abfallend, U2 oder U3 EUR 1.900,– EUR 2.550,–
1/1 Seite 210x297 mm, abfallend, U4 EUR 2.000,– EUR 2.650,–


Abfallendes Format: A4, 210 x 297 mm mit 5mm Überfüller
Alle Preise zzgl. 5 % Werbeabgabe und 20 % USt.

Beilagen

Bis 40 g EUR 600,– p.T.

Jahresabschlüsse

Rabattstaffel 3 x 5 %, 6 x 10 %, 12 x 15%

Auflage

1.300 Exemplare

Anzeigenschluss

4 Wochen vor Erscheinungstermin.

Sonderwerbeformen, Beihefter und ONLINE auf Anfrage

Druckvorlagen

Ausschließlich PDF ab der Version 1.3 mit eingebetteten Schriften sowie unkomprimierten, eingebetteten Abbildungen im CMYK-Farbraum oder Graustufe, mit einer Auflösung von 2400 dpi.

Einzelbilder: Pixelbilder: Format TIFF, Auflösung 300 dpi bei Endgröße
Vektorgrafik: Format EPS mit eingebetteten Schriften
Vergeben Sie bitte Datei-Namen, wie zB „Firmenname_bezeichnender_Inseratename.pdf“
Daten bis 5 MB können Sie per E-Mail an produktion@manz.at schicken, größere Datenmengen via ftp-Server.

BT
Rückfragen für drucktechnische Details
Ing. Bettina Tulla
Johannesgasse 23, 1010 Wien
SD
Anzeigenkontakt
Stefan Dallinger
Johannesgasse 23, 1010 Wien

Chefredakteure

Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner ist Vorstand des Instituts für Zivil- und Zivilverfah­rensrecht an der WU Wien.

Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht an der WU Wien.

 

Redaktionsteam

Univ.-Prof. Dr. Claudia Fuchs, LL.M., ist Universitätsprofessorin für öffentliches Recht am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien.

Dr. Robert Fucik ist Fachexperte im BMJ (internationaleZusammenarbeit in Zivilsachen), unterrichtet an der Universität Wien (und der sfu) und ist in der Aus- und Fortbildung der Justiz und der Rechtsanwaltschaft tätig.

Dr. Kurt Kirchbacher, LL.M. (WU), ist Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs i.R., stv Rechtsschutzbeauftrager und Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozess­recht der Universitäten Salzburg und Wien.

Univ.-Prof. Dr. Christian Koller, ist Universitätsprofessor für „Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht“ am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien sowie Vizedekan.

Univ.-Prof. Dr. Julia Told ist seit 02/2023 Professorin für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht an der Universität Innsbruck. Bis dahin war sie als Professorin für Zivil- und Unterneh­mensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien tätig.

Evidenzblatt

HR Dr. Andrew Annerl ist seit 1.3.2022 Mitglied des 10. Senats des OGH.

HR Hon.-Prof. Dr. Christoph Brenn, LL.M., ist Richter am OGH, Honorarprofessor an der Uni­versität Innsbruck, Autor zahlreicher Fachpublika­tionen sowie Herausgeber und Mitautor mehrerer Kommentare und Fachbücher.

HR Dr. Richard Hargassner ist seit 1.1.2013 Mitglied des 9. Senats (Arbeits­rechtssachen) des OGH.

Dr. Eckart Ratz, PräsdOGH iR, ist Mitherausgeber und Autor der Wiener Kommen­tare zu StGB und StPO und Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Wien.

HR Dr. Martina Weixelbraun-Mohr ist seit 1.1.2015 Hofrätin des OGH und Mitglied der Senate 3 und 5.

HR Dr. Jörg Ziegelbauer ist seit 1.1.2009 Mitglied eines Senats mit den Fachzuständigkeiten Sozialversicherungsrecht und Unterhaltsvorschussrecht des OGH.

Anmerkungen

PD Dr. Bernhard Burtscher ist ist Vertretungsprofessor für Bank- und Finanzmarktrecht an der Universität Liechtenstein und Assistenzprofessor am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien (dzt karenziert).

Dr. Alexander Wilfinger ist Universitätsassistent am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien.

Erstellung des Manuskripts

Allgemeines
Das Zeichenlimit für Beiträge in der ÖJZ beträgt 45.000. In Word sehen Sie die Zeichenanzahl unter „Extras“ -> „Wörter zählen“ (Kästchen „Fußnoten berücksichtigen“ anhaken). Eine Druckseite umfasst etwa 4.500 – 5.000 Zeichen (abhängig von der Anzahl der Fußnoten und der Länge der Überschriften). In MANZ-Zeitschriften wird die neue Rechtschreibung verwendet. Bitte bedenken Sie vor allem bei einer Rechtschreibprüfung am Computer, dass Originalzitate (Gesetzestexte, parlamentarische Erläuterungen usw.) in der Originalschreibweise wiedergegeben werden.

Zitierung
Bei Zitaten bitten wir Sie sich an die von Friedl/Loebenstein herausgegebenen „Abkürzungs- und Zitierregeln“, AZR, 8. Auflage 2019 zu halten. Beachten Sie bitte auch das Update-Service der AZR.

Formatvorlagen
Bitte verwenden Sie die MANZ-Formatvorlagen. Sie finden dort sämtliche Textbausteine (Überschrift, Abstract, Schlussstrich, Infobox etc), die Ihr Manuskript enthalten muss.

Inhaltliche Gestaltung
Konkrete Beispiele für eine optimale Gestaltung eines Manuskripts finden Sie in den pdf-Dateien. Bitte orientieren Sie sich am Leser. Die Aussage eines Textes soll durch Gliederungen, Zwischenüberschriften und Hervorhebungen deutlich gemacht werden. Bedenken Sie bitte auch, dass Leser wenig Zeit haben und fassen Sie sich kurz. Schicken Sie das endgültige Manuskript als Word-Datei per E-Mail an Mag. Katharina Hnatek-Petrak (katharina.hnatek@manz.at). Voraussetzung für eine Annahme ist, dass die Arbeit noch nicht an anderer Stelle publiziert oder eingereicht wurde.

Grafiken
Wenn in Ihrem Manuskript Bilder (z.B. Grafiken, Abbildungen oder Fotos) vorkommen, machen Sie bitte im Manuskript durch einen Hinweis deutlich, an welcher Stelle das Bild abgedruckt werden soll. Weiters ersuchen wir Sie die Bilder separat in einer eigenen Datei zu schicken. Die Mindestauflösung für Druck ist 300 dpi in Graustufen in der gewünschten Größe. Als Dateiformat verwenden Sie bitte *.tiff, *.eps, *.pdf oder *.jpg.

Ablauf bis zur Imprimatur (Druckfreigabe)
Das eingereichte Manuskript wird von der/den Schriftleitung/Herausgebern begutachtet. Bei Annahme wird das Manuskript im Verlag lektoriert und korrekturgelesen. Es werden Fahnen erstellt, die wir Ihnen als pdf-Datei zuschicken. Diese Fahnen entsprechen im Groben dem Layout im Heft. Der genaue Seitenumbruch wird erst bei der Zusammenstellung des Heftes festgelegt. Bitte sehen Sie die Fahnen durch und korrigieren bzw. ergänzen Sie Fehlendes. Sie können die Korrekturen gleich direkt am Ausdruck vornehmen. Der Umfang der Korrekturen sollte sich auf Rechtschreibfehler und Einschübe von einigen Zeilen beschränken. Wenn Sie in Ihren Fahnen kleine schwarze Kästchen vorfinden, handelt es sich um sogenannte Blockaden. Mit Blockaden werden Stellen gekennzeichnet, an denen sich Fehler befinden. Die unterfertigten Korrekturen faxen Sie bitte an den Verlag (Fax: +43 1 531 61-666), senden Sie mit der Post (Johannesgasse 23, 1010 Wien) oder schicken Sie als Scan per Mail (katharina.hnatek@manz.at). Mit den von Ihnen angeführten Änderungen ist die Fahne imprimiert (zum Druck freigegeben). Bitte senden Sie die Fahne vollständig zurück (auch jene Seiten, auf denen Sie keine Ausbesserungen vorgenommen haben).
Bei Änderungen in den Fußnoten wird der Fußnotenapparat im Verlag korrigiert. Bedenken Sie aber bitte, dass Sie vielleicht innerhalb der Fußnoten Verweise gesetzt haben, die ebenfalls von den Änderungen betroffen sind.

Zusendung Autorenexemplar/pdf-Datei
Nach dem Erscheinen der Zeitschrift erhalten Sie Ihr Autorenexemplar mit der Post. Falls Sie auf der Werknutzungserklärung eine pdf-Datei Ihres Beitrags für Ihre eigene, nicht gewerbliche Homepage bestellt haben, erhalten Sie diese ebenfalls nach Veröffentlichung.

Zeitschriftenredaktion ÖJZ
Mag. Katharina Hnatek-Petrak
Johannesgasse 23, 1010 Wien